Kurzgutachten

Das Kurzgutachten wird, je nach Vereinbarung, wie ein Verkehrswertgutachten ermittelt und stellt den Marktwert dar. Er ist somit ebenfalls der wahrscheinlichste Schätzwert ihrer Immobilie oder Wohnung.

Das Kurzgutachten ist eine gekürzte Fassung des Verkehrswertgutachtens. Die Ermittlung erfolgt, je nach Vereinbarung, unter Prüfung aller Rechte und Belastungen, der Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten, sowie der Mängel des Objekts durch die Besichtigung bei einem Ortstermin auf Grundlage der gesetzlichen Verordnung ImmoWertV 2021, unabhänig und unparteilich.

Dieses Gutachten ist für private Zwecke bestimmt, wenn Sie die Immobilie kennen und für Ihre Zwecke benötigen.


Benötigt wird ein Gutachten:

- Zum Kauf und Verkauf einer Immobilie

- Schenkungen oder Erbschaftsangelegenheiten

- einvernehmliche Scheidungen oder Zugewinnsansprüche

Dabei können Gutachten zu einem oder mehreren Stichtagen ermittelt werden.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und Notwendigkeit.



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