Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert stellt nach § 194 BauGB den Marktwert da, welcher zum Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht (Stichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Er ist somit der wahrscheinlichtse Schätzwert ihrer Immobilie oder Wohnung.


Das Verkehrswertgutachten ist das umfangreichste Gutachten unter Prüfung aller Rechte und Belastungen, der Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten sowie der Mängel des Objekts durch die Besichtigung bei einem Ortstermin. Es wird ein umfassendes Gutachten auf Grundlage der gesetzlichen Verordnung ImmoWertV 2021 erstellt, unabhänig und unparteilich.


Benötigt wird ein Gutachten:

- Zum Kauf und Verkauf einer Immobilie

- Für Erbschaftsstreitigkeiten

- Schenkungen oder Erbschaftsangelegenheiten

- Scheidungen oder Zugewinnsansprüche

- Zwangsversteigerungen

- Steuerliche Zwecke


Dabei können Gutachen zu einem oder mehreren Stichtagen ermittelt werden.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation und Notwendigkeit.



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